Wie die Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil mitteilt, müssen Halter 120 Franken für jeden Hund bezahlen und diesen mit einem Mikrochip ausrüsten.
Die Ortstafel von Lüterkofen an der Bahnhofstrasse in Lüterkofen Ichertswil.
Die Ortstafel von Lüterkofen an der Bahnhofstrasse in Lüterkofen Ichertswil. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Einzug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung, welche im April versendet wird. Im Kanton Solothurn werden keine Hundemarken abgegeben.

Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag 1. April 2023 älter als drei Monate ist, zu bezahlen. Pro Hund beträgt die Steuer 120 Franken, für Mahngebühren werden 50 Franken verrechnet.

Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Halterwechsel sind meldepflichtig

Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind innert zehn Tagen entweder der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank Amicus zu melden.

Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters. Weitere Informationen sind auf der gemeindeeigenen Webseite ersichtlich.

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